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Transplantationsbeauftragte Ärztin / Transplantationsbeauftragter Arzt (TxB)

Curriculare Fortbildung


Ziele
Die curriculare Fortbildungsmaßnahme ist eine Voraussetzung zur Erlangung der Fachkompetenz ärztliche Transplantationsbeauftragte / ärztlicher Transplantationsbeauftragter.

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben müssen besondere Fertigkeiten in Medizin, Administration, Organisation, Qualitätssicherung, Kommunikation sowie zu assoziierten juristischen und ethischen Themenbereichen weiter ausgebildet werden.

Ebenso ist die Vermittlung fachspezifischer, interdisziplinärer und fachübergreifender Kenntnisse wie z. B. die Neurologie schwerer cerebraler Schädigungen, des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, organspezifische Evaluation und Eignungseinschätzung, wissenschaftlicher und verfahrenstechnischer Erkenntnisse, die Einübung praktischer Fähigkeiten sowie die Verbesserung von Kommunikation und Führungskompetenz notwendig.

Diese sollen den TxB insbesondere zur Spenderdetektion, -evaluation, -selektion, -management, Organisation der Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, Angehörigenbetreuung, Mitarbeiterinformation oder zur Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz qualifizieren und somit hohe Behandlungsqualität und Versorgungssicherheit auch im Bereich der Organspende sowie letztendlich Vertrauen sichern.

Format
Blended Learning: Der Kurs findet in Präsenz statt und wird mit einem eLearning Anteil ergänzt.

Struktur
Der theoretische Part umfasst 32 UE und findet in Präsenz statt.
Eine 8-stündige Vorbereitung steht Ihnen nach der Anmeldung auf unserer eLearning-Plattform zur Verfügung.

Abschluss/Lernerfolgskontrolle
Die Lernerfolgskontrolle (10 Multiple-Choice Fragen) wird nach dem zweiten Präsenztag ebenfalls über die Lernplattform absolviert. Bitte beachten Sie den dort angegebenen Abgabeschluss.

Zielgruppe
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) bieten wir die Fortbildung „Transplantationsbeauftragte Ärztin / Transplantationsbeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer an. Diese soll die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigen, ihre Aufgaben als Transplantationsbeauftragte/r bestmöglich wahrzunehmen. Gleichzeitig richtet sie sich auch an alle weiteren interessierten Ärztinnen und Ärzte.

Inhalt A Theoretische Fortbildung (32 UE)

  • Rechtliche Grundlagen – insbesondere Transplantationsgesetz, Landesausführungsgesetze
  • Leitlinien, Richtlinien, Empfehlungen der Bundesärztekammer
  • Verfahrensanweisung der Koordinierungsstelle (gem. TPG § 11 Abs. 1a)
  • Ausführungsbestimmungen der Vermittlungsstelle (ET-Manual)
  • Darstellung der rechtlichen Grundlagen einer postmortalen Transplantation:
    • Richtlinien für die Aufnahme auf die Warteliste sowie der Organvermittlung
    • Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingung für eine Gewebespende

  • Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingung für eine Lebendspende (Subsidarität)

Strukturen der Partnerschaft

  • Aufgaben und Beziehungsmanagement
  • Das Entnahmekrankenhaus
  • Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)
  • Berichtswesen
  • Informationspflichten und Kommunikation

Organspendeprozess

  • Identifikation potentieller Organspender
  • Spenderevaluation
  • Intensivmedizinische Maßnahmen bei potentiellen Organspendern
  • Organentnahme

Organverteilung und –transplantation

  • Problematik des Organmangels und der Verteilung
  • Organverteilung
  • Transplantationskonferenz und Warteliste
  • Transplantationsmedizin
  • Organtransplantation/Organspende aus der Sicht von Betroffenen (auch per Videodemonstration)
  • Schnittstellen der Organspende zur Gewebespende

 

 

 

 

Irreversibler Hirnfunktionsausfall/Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls

  • Richtlinien der Bundesärztekammer
  • Voraussetzungen
  • Untersucher
  • Durchführung
  • Dokumentation
  • Kriterien des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls und seine Abgrenzung gegenüber anderen (pseudo)komatösen Zuständen
  • Differentialdiagnostik bei Patienten mit akuter primärer oder sekundärer Hirnschädigung
  • Organspende regional und bundesweit – Perspektiven 
  • Statistische Daten zur Entwicklung der Organspende in Deutschland und in den einzelnen Organspenderegionen
  • Vergleich mit internationalen Daten und Rahmenbedingungen
  • Voraussetzung der Organspende: irreversibler Hirnfunktionsausfall, „Dead-Donor-Rule“, Abgrenzung zum Herztod
  • Entscheidungen am Lebensende, Therapiezieländerung im Kontext von Patientenverfügung, Organspendeausweis, mutmaßlichem Patientenwillen sowie Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
  • Erweiterte Zustimmungslösung, Entscheidungslösung und Widerspruchslösung
  • Freiwilligkeit der Spende
  • Anreize zur Organspende?
  • Solidarprinzip und Autonomieprinzip bei der Organspende
  • Verteilungsgerechtigkeit und Chancengleichheit
  • Entscheidungsgrundlagen (Organspendeausweis, sonstige Willensäußerungen, Feststellung des mutmaßlichen Willens)
  • Entscheidungsträger
  • Phasen der Entscheidungsfindung und Fragen der Verbindlichkeit
  • Mitteilung des eingetretenen irreversiblen Hirnfunktionsausfalls/Todes an die Angehörigen
  • Erklärungs- und Gesprächsstrategien, Ergebnisoffenheit
  • Gesprächsdokumentation

Beteiligung der Staatsanwaltschaft/Kriminalpolizei bei nicht natürlicher / ungeklärter Todesursache

Zeitpunkt der Kontaktaufnahme

Kommunikationswege

Rolle der Rechtsmedizin

Inhalt B Gesprächsführung/Angehörigengespräch (8 UE)

separater Kurs

Entscheidungsbegleitung der Angehörigen. Wie kann ich als Ärztin/Arzt zur emotionalen Stabilisierung der
Angehörigen bei gleichzeitigem Engagement für die Patienten der Warteliste beitragen?

Einführung, Fallbeispiele, interaktiver Gruppenworkshop.

Inhalt C Begleitung einer Organspende inkl. Entnahmeoperation

Frau Heike Schneider
Lindenallee 29-41
45127 Essen
Tel. 069 6773 2870 01, Fax 069 6773 2870 99, nrw@dso.de
(aufgrund einer zentralen Telefonanlage hat die DSO in Essen eine Frankfurter Vorwahl)

Ergänzende Gesetze und Verordnungen

Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW)

Organspende: § 9 (Fn 11) Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes NRW (KHGG NRW vom 11.12.2007, zuletzt geändert am 9. März 2021)

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Transplantationsbeauftragte: § 4 (Fn 8) Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (AG-TPG vom 9. November 1999, zuletzt geändert am 23. Februar 2022)

Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG)

Entnahmekrankenhäuser: § 9a Transplantationsgesetz (TPG vom 05. November 1997, zuletzt geändert am 11. Juli 2021)

Durch das Transplantationsgesetz sind Entnahmekrankenhäuser zur Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle und den Transplantationszentren verpflichtet.

Wissenschaftliche Leitung

Chefarzt der Klinik für Anästhesie und operative Intensivmedizin am St. Bernhard-Hospital, Kamp-Lintfort

Vita

Leiter des  Departments für Wirbelsäule und Neurochirurgie, St. Josef Krankenhaus Moers

Ansprechpartnerin

Katja Jachmann
0211 4302-2838

Termine

Was ist ein Transplantationsbeauftragter Arzt?

Transplantationsbeauftragter Arzt Definition

Die Definition der Funktion des Transplantationsbeauftragten Arztes / der Transplantationsbeauftragten Ärztin (TxB) ergibt sich aus dem § 9b des Transplantationsgesetzes.

Die Entnahmekrankenhäuser bestellen mindestens einen ärztlichen Transplantationsbeauftragten, der für die Erfüllung seiner Aufgaben fachlich qualifiziert ist. Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden. Der Transplantationsbeauftragte ist in Erfüllung seiner Aufgaben unmittelbar der ärztlichen Leitung des Entnahmekrankenhauses unterstellt. Er ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und unterliegt keinen Weisungen.  Die Entnahmekrankenhäuser stellen sicher, dass der Transplantationsbeauftragte seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann, und unterstützen ihn dabei. 

Er ist verantwortlich für die Identifizierung von potenziellen Organspendern, die Abklärung der Eignung der Spenderorgane, die Kommunikation mit den Familien der potenziellen Spender und die Koordination des gesamten Prozesses bis zur Transplantation beim Empfänger. Der Transplantationsbeauftragte Arzt arbeitet eng mit Transplantationsteams, Koordinationszentren, Krankenhäusern und anderen beteiligten Fachleuten zusammen, um eine erfolgreiche Transplantation zu gewährleisten.

Entnahmekrankenhäuser: Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Transplantationsbeauftragten Ärzte

Der TxB hat die Aufgabe, das intensivmedizinische Personal über den gesamten Prozess einer potentiellen Organspende fachlich zu unterstützen. Er stellt eine qualitativ hochwertige Betreuung der Angehörigen und der beteiligten Teams über den gesamten Verlauf unabhängig von der Entscheidung sicher und ist ein integraler Bestandteil des ärztlichen Teams.
Um seine Pflichten wahrzunehmen, muss er seine Fähigkeiten in Medizin, Verwaltung, Organisation, Qualitätssicherung, Kommunikation sowie in rechtlichen und ethischen Themenbereichen, die damit verbunden sind, weiterentwickeln.

Es ist ebenso wichtig, dass Transplantationsbeauftragte spezifisches Fachwissen aus verschiedenen Fachbereichen wie Neurologie zur Diagnose des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, zur Bewertung und Eignung von Organen, zu wissenschaftlichen Erkenntnissen, praktischen Fähigkeiten sowie zur Verbesserung von Kommunikations- und Führungsqualitäten vermittelt bekommen. Diese Kenntnisse sollen sie insbesondere befähigen, Spender zu erkennen, zu bewerten und auszuwählen, die Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zu organisieren, Angehörige zu betreuen, Mitarbeiter zu informieren und mit Koordinierungsstellen zusammenzuarbeiten, um die Qualität der Organspende und die Sicherheit der Versorgung zu gewährleisten und letztendlich Vertrauen aufzubauen.

Warum ist eine Fortbildung für Transplantationsbeauftragte wichtig?

Aktuelle Anforderungen und Entwicklungen in der Transplantationsmedizin

Die Transplantationsmedizin steht vor verschiedenen aktuellen Anforderungen und Entwicklungen, die die Versorgung von Patienten mit Organ- und Gewebetransplantationen verbessern sollen. Zu den wichtigsten Themen gehören:
1. Organmangel: Ein akuter Mangel an Spenderorganen führt dazu, dass viele Patienten auf der Warteliste für eine Transplantation sterben, bevor sie ein passendes Organ erhalten. Verschiedene Maßnahmen werden diskutiert, um den Organmangel zu reduzieren, darunter die Förderung der Organspende und die Weiterentwicklung von Technologien zur Herstellung von künstlichen Organen.
2. Immuntherapie: Neue Entwicklungen in der Immuntherapie sollen die Abstoßungsreaktionen nach einer Transplantation verringern und die Verträglichkeit von Spenderorganen verbessern. Dazu gehören die Entwicklung von spezifischen Immunsuppressiva und die Erforschung von Maßnahmen zur Induktion einer Transplantationstoleranz.
3. Organverteilung: Die gerechte Verteilung von Spenderorganen unter den Patienten auf der Warteliste ist ein wichtiges Thema in der Transplantationsmedizin. Verschiedene Algorithmen und Richtlinien zur Organverteilung werden regelmäßig überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass die organspezifischen Kriterien und die medizinische Dringlichkeit angemessen berücksichtigt werden.
4. Lebensqualität nach der Transplantation: Die langfristige Lebensqualität und das Überleben nach einer Organtransplantation sind entscheidende Faktoren für den Erfolg des Eingriffs. Daher werden zunehmend Programme zur Nachsorge und Rehabilitation von Transplantationspatienten entwickelt, um ihre körperliche und psychische Gesundheit zu fördern.
5. Technologische Innovationen: Fortschritte in der medizinischen Technologie haben zu einer Steigerung der Erfolgsraten und der Sicherheit von Transplantationen geführt. Neue Technologien wie die Ex-vivo-Organkultivierung, die Gentechnik und die Organregeneration könnten in Zukunft zu weiteren Verbesserungen in der Transplantationsmedizin führen.
Insgesamt steht die Transplantationsmedizin vor einer Vielzahl von Herausforderungen und Chancen, um die Versorgung von Patienten mit Organ- und Gewebetransplantationen zu verbessern und die Gesundheit und Lebensqualität der Betroffenen zu fördern.

Wie gestaltet sich die ärztliche Fortbildung im Hinblick auf Transplantationsangelegenheiten?

Curriculum der Bundesärztekammer für Transplantationsbeauftragte Ärzte

Das Curriculum der Bundesärztekammer für Transplantationsbeauftragte Ärzte umfasst folgende Themen:

A: Theoretische Fortbildung 
1. Rechtliche Grundlagen 
2. Gemeinschaftsaufgabe Organspende 
3. Feststellung des Todes/irreversiblen Hirnfunktionsausfalls 
4. Statistische Daten zur Organspende 
5. Ethische Fragestellungen 
6. Angehörigenbegleitung 
7. Forensische Aspekte 
Lernerfolgskontrolle 1 UE

B: Gesprächsführung/Angehörigengespräch 

C: Begleitung einer Organspende inkl. Entnahmeoperation

Das Curriculum dient dazu, Transplantationsbeauftragte Ärzte auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vorzubereiten und sie mit dem nötigen Fachwissen und den notwendigen Fertigkeiten auszustatten, um die Prozesse der Organspende und Transplantation professionell zu begleiten und zu unterstützen.

Welche Rolle spielt die DSO im Bereich der Organspende?

Aufgaben und Funktion der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat die folgenden Aufgaben und Funktionen:
1. Koordinierung von Organtransplantationen: Die DSO ist verantwortlich für die Koordination und Vermittlung von Organtransplantationen in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Organe von verstorbenen Spendern schnell und sicher an empfangsbereite Patienten vermittelt werden.
2. Aufklärung und Beratung: Die DSO informiert die Bevölkerung über das Thema Organspende und klärt über die Bedeutung von Organspenden auf. Sie bietet auch Beratung für potenzielle Organspender und deren Familien an.
3. Schulung von Fachpersonal: Die DSO bietet Schulungen und Fortbildungen für medizinisches Personal, das in Organtransplantationen involviert ist, an. Dadurch wird die Qualität und Effizienz von Organtransplantationen verbessert.
4. Qualitätsmanagement: Die DSO sorgt für die Einhaltung von Qualitätsstandards bei Organtransplantationen und überwacht regelmäßig die Leistungen von Transplantationszentren.
5. Forschung und Weiterentwicklung: Die DSO engagiert sich in der Forschung und Entwicklung neuer Technologien und Methoden im Bereich der Organtransplantation, um die Ergebnisse für Patienten zu verbessern.
Insgesamt trägt die Deutsche Stiftung Organtransplantation dazu bei, die Versorgung von Patienten mit Organspenden zu verbessern und die Transplantationsmedizin in Deutschland weiterzuentwickeln.

Qualitätsrichtlinien für Transplantationsbeauftragte

Die Richtlinien zu Transplantationsmedizin der Bundesärztekammer sind auf der Seite der BÄK aufgelistet. Die Richtlinien umfassen folgende Themen:

  • Wartelistenführung und Organvermittlung
  • Spendererkennung
  • Empfängerschutz
  • Empfängerschutz - Lebendorganspende
  • Organe potenzieller Spender mit positivem SARS-CoV-2-Befund
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Welche spezifischen Aufgaben und Herausforderungen haben Transplantationsbeauftragte Ärzte?

Transplantationsgesetz und rechtliche Rahmenbedingungen für Transplantationsbeauftragte

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Transplantationsbeauftragte Ärzte sind im Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG) festgelegt. Sie müssen eine spezielle Qualifikation im Bereich der Transplantationsmedizin und der Organspende nachweisen und regelmäßig Fortbildungen absolvieren. Zudem unterliegen sie der Schweigepflicht und dürfen keine finanziellen Interessen an der Vermittlung von Organspendern haben.
Insgesamt dienen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Transplantationsbeauftragte Ärzte dem Schutz der Organspender und Empfänger sowie der Sicherstellung eines transparenten und ethisch verantwortungsvollen Transplantationsverfahrens.

Entnahmekrankenhäuser: Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Transplantationsbeauftragten Ärzte

Der TxB hat die Aufgabe, das intensivmedizinische Personal über den gesamten Prozess einer potentiellen Organspende fachlich zu unterstützen. Er stellt eine qualitativ hochwertige Betreuung der Angehörigen und der beteiligten Teams über den gesamten Verlauf unabhängig von der Entscheidung sicher und ist ein integraler Bestandteil des ärztlichen Teams.
Um seine Pflichten wahrzunehmen, muss er seine Fähigkeiten in Medizin, Verwaltung, Organisation, Qualitätssicherung, Kommunikation sowie in rechtlichen und ethischen Themenbereichen, die damit verbunden sind, weiterentwickeln.

Es ist ebenso wichtig, dass Transplantationsbeauftragte spezifisches Fachwissen aus verschiedenen Fachbereichen wie Neurologie zur Diagnose des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, zur Bewertung und Eignung von Organen, zu wissenschaftlichen Erkenntnissen, praktischen Fähigkeiten sowie zur Verbesserung von Kommunikations- und Führungsqualitäten vermittelt bekommen. Diese Kenntnisse sollen sie insbesondere befähigen, Spender zu erkennen, zu bewerten und auszuwählen, die Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zu organisieren, Angehörige zu betreuen, Mitarbeiter zu informieren und mit Koordinierungsstellen zusammenzuarbeiten, um die Qualität der Organspende und die Sicherheit der Versorgung zu gewährleisten und letztendlich Vertrauen aufzubauen.

Die praxisnahe Umsetzung von Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin

Die Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin ist ein entscheidender Aspekt, um die Sicherheit und Wirksamkeit von Transplantationen zu gewährleisten. Dabei gibt es verschiedene praxisnahe Maßnahmen, die zur Umsetzung von Qualitätssicherung beitragen.
1. Standardisierte Protokolle und Richtlinien: Durch die Entwicklung und Implementierung von standardisierten Protokollen und Richtlinien können Prozesse in der Transplantationsmedizin vereinheitlicht und optimiert werden. Dadurch wird die Qualität der Versorgung verbessert und das Risiko von Fehler minimiert.
2. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen: Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter in der Transplantationsmedizin über aktuelles Wissen und Fähigkeiten verfügen, sollten regelmäßige Schulungen und Fortbildungen angeboten werden. Dies trägt dazu bei, dass alle Beteiligten auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung und Praxis sind.
3. Interdisziplinäre Teamarbeit: Transplantationen erfordern die Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Disziplinen und Berufsgruppen. Eine enge und koordinierte Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pflegekräften, Psychologen, Sozialarbeitern und anderen Fachkräften ist entscheidend für den Erfolg von Transplantationen und die Sicherheit der Patienten.
4. Auditierung und Qualitätssicherungsprogramme: Durch regelmäßige Audits und Qualitätssicherungsprogramme können Abläufe und Ergebnisse überprüft und verbessert werden. Diese Maßnahmen ermöglichen es, Schwachstellen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Optimierung zu ergreifen.
5. Monitoring und Feedback: Ein kontinuierliches Monitoring der Transplantationsprozesse sowie Rückmeldungen von Patienten und Angehörigen sind wichtige Instrumente, um die Qualität der Versorgung zu überwachen und zu verbessern. Durch konstruktive Kritik und Feedback können Verbesserungspotenziale erkannt und umgesetzt werden.
Insgesamt ist die Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin eine komplexe und vielschichtige Aufgabe, die eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten erfordert. Durch eine sorgfältige Planung, Implementierung und Überwachung von Qualitätsmaßnahmen können Risiken minimiert, die Sicherheit der Transplantationspatienten gewährleistet und die Erfolgschancen von Transplantationen verbessert werden.

Gremien Transplantationsmedizin der Bundesärztekammer

Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG

Die Hauptaufgabe der Prüfungskommission ist die Überprüfung von Allokationsauffälligkeiten. Dabei prüft sie in regelmäßigen Abständen stichprobenartig, ob die Vermittlungsentscheidungen der Stiftung Eurotransplant nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen und unter Einhaltung der Allokationsrichtlinien nach § 16 TPG sowie des Transplantationsgesetzes insgesamt erfolgt sind.

Überwachungskommission gemäß § 11 Abs. 3 S. 4 TPG

Die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband (TPG-Auftraggeber) haben in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die Überwachungskommission gemäß § 11 Abs. 3 S. 4 TPG eingesetzt.

Die Überwachungskommission kontrolliert, ob die Gewinnung von postmortalen Spenderorganen ordnungsgemäß abgelaufen ist. Sie überprüft die Einhaltung der auf der Grundlage des TPG vertraglich festgelegten Verpflichtungen und Aufgaben der Koordinierungsstelle (Deutsche Stiftung Organtransplantation, DSO), insbesondere die Entnahme von vermittlungspflichtigen Organen einschließlich der Vorbereitung von Entnahme, Vermittlung und Übertragung.

Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer

Nach dem TPG trägt die Bundesärztekammer gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft eine unmittelbare strukturelle Verantwortung für den Bereich der Organspende und Transplantation.

Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin“

Die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKVSpitzenverband (TPG-Auftraggeber) haben im November 2012 eine unabhängige Vertrauensstelle Transplantationsmedizin zur Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das
Transplantationsrecht eingerichtet.

Kommission Transplantationsmedizin der Ärztekammer Nordrhein

Die Kommission Transplantationsmedizin ist bei der Ärztekammer Nordrhein nach § 8 Abs. 3 des Transplantationsgesetzes und dem Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz NRW als unselbständige Einrichtung gebildet worden.

Ihre Aufgabe ist, gutachtlich dazu Stellung zunehmen, ob begründete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einwilligung in eine Organspende nicht freiwillig erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens ist. Erst nach einer Stellungnahme der Kommission kann ein Organ wie eine Niere oder der Teil eines Organs wie zum Beispiel ein Leberlappen einer lebenden Person entnommen werden.